Versand
1. Die Lieferung und Montage der Ware erfolgt, wenn nicht anders vereinbart ab Auslieferungslager oder Herstellerwerk mit Unterstützung eines Handelspartners. Wir berechnen zusätzliche Verpackung – soweit diese vom Kunden gewünscht wird – zum Selbstkostenpreis. Eine Gutschrift für Rücksendungen entfällt. Wir wählen Versandart und -weg, wobei wir uns um eine möglichst kostengünstige Versandart und um die Berücksichtigung der Kundenwünsche bemühen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.
2. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer. Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Arbeitskampf, behördliche Massnahmen, schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch usw., gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. Wir haben in diesen Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden haben wir uns zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmende angemessene Frist liefern werden. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Allfällige Angaben über Lieferzeiten und Liefertermine sind nicht garantiert oder verbindlich und wir sind berechtigt, diese jederzeit anzupassen, soweit im Auftrag nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund Verzögerungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung während des Produktionsprozesses wird dies dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
4. Fixgeschäfte müssen in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sein.
5. Der Kunde kann Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, wenn er uns eine 4-wöchige Frist mit der Androhung gesetzt hat, dass er nach Fristablauf die Erfüllung ablehne. Die Frist läuft von dem Tage an, an dem die Mitteilung des Kunden durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle des vorstehenden Absatz 3 anstelle des dort aufgeführten Rücktritts nur, wenn die Fristsetzung des Kunden mit Ablehnungsandrohung uns innerhalb der Nachlieferungsfrist zugeht.
6. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
7. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde keine weiteren Rechte und Ansprüche. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von der de Sede AG, jedoch gilt sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
8. Ist statt einer Lieferfrist ein bestimmter Termin vereinbart, ist dieser gleichbedeutend mit dem letzten Tag einer Lieferfrist. Es gilt die Regelung von §3 (3).